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BBK Nr. 17 vom Seite 803

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) – Eine vertane Chance

Analyse und kritische Würdigung der technischen Umsetzung des Kassengesetzes

Arno Becker

[i]Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), BT-Drucks. 18/12221 NWB SAAAG-51866 Nachdem der Gesetzgeber in einem Schlussspurt zum Ende des Jahres 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet hatte, hat die Bundesregierung auf der Grundlage der hierdurch eingefügten Ermächtigungsgrundlage in § 146a Abs. 3 AO am den zugehörigen Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassensicherungsverordnungKassenSichV) beschlossen. Obwohl [i]Becker, Das Kassengesetz auf dem Gabentisch – und was nun?, BBK 3/2017 S. 116 NWB OAAAG-35906 die Vorlage gegenüber den Vorentwürfen aus März 2016 und März 2017 einige Änderungen enthält, sind keine wesentlichen Verbesserungen in puncto Sicherheit, Prüfbarkeit, Rechtssicherheit, Planungssicherheit oder gar Kosten zu verzeichnen; Bundestag und Bundesrat haben ihr letztlich dennoch zugestimmt. Die Verkündung im BGBl steht noch aus.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Chronik der KassenSichV

1. Referentenentwurf

[i]Ergänzung des Kassengesetzes Bereits dem seinerzeitigen Referentenentwurf des zu einem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (sog. Kassengesetz ) war ein erster Entwurf einer „Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ S. 804beigefügt, den das BMF in der Gesetzesbegründung lau...