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NWB BB 9/2017 S. 259

Finanzämter: Kontowechsel wegen Negativzins

Finanzämter in NRW haben damit begonnen, ihre Konten von Sparkassen mit Stichtag zur Bundesbank zu verlagern; ggf. werden Ämter in anderen Bundesländern folgen. Offizieller Grund: Die Sparkassen verlangen von den Finanzämtern Negativzinsen. Experten scheint die Begründung unklar, da auch die Bundesbank Strafzinsen berechnet. Für Steuerzahler bedeutet der Wechsel, dass sie die Konten anpassen müssen. Die Ämter informieren Steuerzahler nicht gesondert; lediglich die Konten ändern sich, was voraussichtlich zu einigen Fehlzahlungen führen dürfte.