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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit eines den gesetzlichen Gebührenrahmen überschreitenden Steuerberaterhonorars
Zahlungen des Schuldners an den von ihm beauftragten Steuerberater, die als in Rechnung gestellte Zeitgebühren (§ 13 StBGebV) mit 51 € je angefangener halben Stunde den (damaligen) gesetzlichen Gebührenrahmen überschritten haben, stellen eine inkongruente und damit anfechtbare Deckung (§ 131 Abs. 1 Nr. 1, § 143 InsO) dar, wenn und soweit die zugrunde liegende Gebührenvereinbarung formunwirksam ist (§ 4 Abs. 1 StBVV a. F.). [i] infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Da eine einheitliche Rechtshandlung nur insgesamt kongruent oder inkongruent sein kann, macht die teilweise inkongruente Zahlung diese insgesamt anfechtbar (vgl. Kayser, in Münchener Kommentar zur InsO, 3. Aufl. 2013, § 131, Rn. 11). Eine Beschränkung der Anfechtung auf den nicht angemessenen Anteil der Vergütung ist denkbar, wenn im Übrigen eine werthaltige Leistung ...