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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 26 | Körperschaftsteuer: Gemeinnützigkeit bei unangemessenen Geschäftsführergehältern

Nach einem aktuellen Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern kann die Zahlung unangemessen hoher Geschäftsführergehälter bei einer gemeinnützigen Organisation zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts kann auf die Grundsätze für verdeckte Gewinnausschüttungen zurückgegriffen werden. Beim BFH ist die Revision gegen die Entscheidung anhängig.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Zum Abschluss haben wir – wie gewohnt – wichtige neu anhängige Steuerprozesse für Sie ausgewählt. Wir beginnen mit einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zur Körperschaftsteuer und zur Abgabenordnung.

Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in erster Instanz entschieden: Sind die Gehälter der Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation zu hoch, liegt ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Mittelverwendung vor. Dieser rechtfertigt die Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit und führt damit zu einer Versagung der Steuerbefreiung. Nach § 55 Abs. 1 AO dürfen sämtliche Mittel einer gemeinnützigen Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Aufwendungen müssen – gemessen am Satzungszweck – notwendig oder zweckmäßig sei...