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NWB Nr. 35 vom Seite 2689

Rentenversicherungsfreiheit für angestellte Anwälte

Gute Nachrichten für Rechtsanwälte in sozietätsfähigen Beratungsunternehmen

Dr. Christian Bosse

[i]Leuchtenberg, NWB 36/2014 S. 2685Angestellte Rechtsanwälte stellen einen nicht unwesentlichen Teil der Berufsträger von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Das berufsrechtliche und regulatorische Umfeld der Berufszweige ist vergleichbar. Nach den Grundsatzurteilen des NWB CAAAE-71906, B 5 RE 9/14 R NWB IAAAE-72150, B 5 RE 13/14 R NWB FAAAE-75119), in denen das BSG entschieden hatte, dass sich Unternehmensjuristen aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen können, war umstritten, in welchem Umfang Rechtsanwälte, die bei nicht anwaltlichen Arbeitgebern tätig sind, von den Entscheidungen betroffen sind und daher gesetzlich rentenversichert sein müssen. Das BSG hat inzwischen [i]Zu den Neuregelungen Bosse, NWB 4/2016 S. 292 und Borggräfe/Kloweit, NWB 9/2016 S. 653mit Urteil vom - B 5 RE 7/16 R NWB NAAAG-42923 festgestellt, dass eine anwaltliche Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich ist. Dieses Urteil eröffnet daher Rechtsanwälten, die bei Arbeitgebern angestellt sind, die dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung unterliegen, die Möglichkeit einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.

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