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Gewerbesteuer | Sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaft; Gewährung der sog. erweiterten Kürzung bei abgekürztem Erhebungszeitraum
(1) Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft endet mit der dauerhaften Einstellung der werbenden Tätigkeit. Maßnahmen zur Vermögensverwertung nach Einstellung des Betriebs werden – anders als bei Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt – nicht mehr von der Steuerpflicht erfasst. (2) Besteht die Gewerbesteuerpflicht nur während eines abgekürzten Erhebungszeitraums, müssen auch die Voraussetzungen für die Gewährung der sog. erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nur während dieses Zeitraums gegeben sein (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz 1, § 9 Nr. 1 S. 645Satz 2, § 14 Satz 3 GewStG 2002; § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 2002).
Erhebungszeitraum für die Gewerbesteuer ist nach § 14 Satz 1 GewStG grundsätzlich das Kalenderjahr. Besteht die Gewerbesteuerpflicht jedoch nicht während...