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Umsatzsteuer | Leistungen der öffentlichen Hand
Das BMF hat zur Veröffentlichung der Rechtsprechung des BFH zur Anwendung von § 2 Abs. 3 UStG Stellung genommen ( NWB LAAAG-53270).
Hintergrund: Der BFH hat in mehreren Urteilen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) entschieden. In den Entscheidungen legt der BFH § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG unter Hinweis auf Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 13 MwStSystRL richtlinienkonform aus. In Umsetzung dieser Rechtsprechung hat der Gesetzgeber § 2b UStG geschaffen, der ab anwendbar ist.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Für vor dem ausgeführte Leistungen ist die bisher zu § 2 Abs. 3 UStG vertretene Verwaltungsauffassung (vgl. insbesondere Abschn. 2.11 UStAE) weiterhin maßgeblich.
Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn die jPöR die hiervon abweichende Rechtsprechung des BFH der Besteuerung zugrunde legt, sofern dies...