Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit
Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2, § 83 Abs. 1 InsO; § 251 AO).
Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründeten Verbindlichkeiten, die nicht zu den Kosten des Insolvenzverfahrens gehören. Die Einordnung als Masseverbindlichkeit soll der ordnungsgemäßen Verfahrensabwicklung und Verteilung der Insolvenzmasse dienen, so der BFH im Anschluss an den BGH ( NWB EAAAC-00892, NJW-RR 2006 S. 989). Ist der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahren...