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Keine Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Kenntnis der Finanzbehörde
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-53544 Mit Urteil vom - III-1 RVs 253/16 NWB CAAAG-47289 hat das OLG Köln zu der Frage Stellung genommen, ob eine Steuerhinterziehung durch Unterlassen der Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen gegenüber der Finanzbehörde ausgeschlossen ist, wenn die zuständige Finanzbehörde anderweitig Kenntnis von den steuerlichen Umständen erlangt hat.
Ausführlicher Beitrag s. .
Urteil des OLG Köln vom 31.1.2017 - III-1 RVs 253/16
[i]Sachverhalt: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus UnternehmensbeteiligungenDer wegen einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen angeklagte Steuerpflichtige erzielte Einkünfte aufgrund einer Geschäftsführertätigkeit sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die der Steuerpflichtige durch das Halten verschiedener Unternehmensbeteiligungen bezog. Das Geschäftsführergehalt war durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung im elektronischen Register der Finanzverwaltung NRW abrufbar. Die Einkünfte aus den verschiedenen Unternehmensbeteiligungen wurden ordnungsgemäß gegenüber den jeweils zuständigen Finanzämtern erklärt und sodann dem für den Angeklagten zuständigen Veranlagungsfinanzamt durch sog. ESt4B-Meldungen übermittelt. Nachdem der Steuerpflichtige seiner Pflicht zur Abgabe der E...