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OLG Nürnberg 08.03.2017 12 U 927/15, NWB 34/2017 S. 2566

Gesellschaftsrecht | Beratungshonorare an Aufsichtsratsmitglied

Soll ein Mitglied des Aufsichtsrats von der AG für von ihm erbrachte Makler- und/oder Bauprojektbetreuungsleistungen gesonderte Provisionen erhalten, unterfällt der dazu geschlossene Vertrag § 114 Abs. 1 AktG. Seine Wirksamkeit hängt damit von der Zustimmung des Aufsichtsrats mittels eines ausdrücklichen Beschlusses ab (§ 108 Abs. 1 AktG). Eine stillschweigende oder konkludente Beschlussfassung entfaltet keinerlei Rechtswirkung ( NWB LAAAD-47713).

Anmerkung:

Werden die formellen Anforderungen an den Aufsichtsratsbeschluss nicht erfüllt, zu denen auch gehört, dass dem Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung alle wesentlichen Informationen zum Vertragsinhalt des Beratervertrags vorliegen ( NWB ZAAAE-16467), also auch ...