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BFH 10.05.2017 II R 53/14, NWB 34/2017 S. 2564

Erbschaftsteuer | Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige

Nach dem steht beschränkt Steuerpflichtigen für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe von 500.000 € unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamterwerb in voller Höhe zu.