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Umsatzsteuer | Zeitliche Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts
§ 9 UStG ermöglicht es Unternehmern, für steuerfreie Umsätze zur Umsatzsteuer zu optieren und sich somit den Vorsteuerabzug zu sichern. Dies betrifft insbesondere Finanz- und Vermietungsumsätze und die Übertragung von Immobilien. In letzterem Fall bestimmt § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG, dass die Option in dem nach § 311b BGB notariell zu beurkundenden Vertrag zu erklären ist. In zeitlicher Hinsicht bestimmte der UStAE (Abschn. 9.1 Abs. 3 Satz 1) bislang, dass sowohl die Erklärung zur Option als auch ihr Widerruf nur bis zur formellen Bestandskraft (d. h. bis zum Ablauf der Einspruchsfrist nach § 355 AO) der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig sind. Diese Auffassung hatte der BFH bereits im Jahr 2013 verworfen (Urteile vom - V R 6/12 NWB EAAAE-66030 und V R 7/12 NWB OAAAE-66031). Die Rücknahme der Option soll laut ...