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FG Niedersachsen 10.05.2016 8 K 175/15, BBK 16/2017 S. 734

Buchführung | Buchführungsmängel beim Restaurant

Bei einem bilanzierenden Restaurant berechtigen die folgenden Mängel zu einer Hinzuschätzung:

  • Das Fehlen der Programmierprotokolle für die Registrierkasse und der Anweisungen zur Programmierung. Das FG macht deutlich, dass der Gastwirt beim Erwerb der Kasse vom Verkäufer die Übergabe der [i]Fehlen der ProgrammierprotokolleBedienungsanleitungen und Programmdokumentationen verlangen kann, d. h. verlangen sollte.

  • Die [i]Unterdrückung von StornierungenUnterdrückung der Stornoart „Berichtigung“ auf dem Journaldruck und im elektronischen Journal. Hierdurch war nicht ohne weiteres erkennbar, dass in fünf Monaten mehr als 40.000 € storniert worden waren.

  • Die [i]Einrichtung eines TrainingsschlüsselsEinrichtung eines Bedienerschlüssels für die elektronische Kasse als Trainingsschlüssel und die unterlassene Aufbewahrung der mithilfe des Trainingsschlüssels gebuchten Bons.

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