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Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAG-52266 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält auch Verbesserungen der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente). Besonderer Fokus wurde dabei auf die Förderung der Geringverdiener, der Straffung des Verfahrens und die Besteuerung der Abfindung von Kleinbetragsrenten gelegt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Erhöhung der Grundzulage
[i]Erhöhung auf 175 €Zur Förderung von Geringverdienern mit Riester-Verträgen, welche besonders von den Zulagen profitieren, wurde die Grundzulage ab dem Beitragsjahr 2018 auf 175 € erhöht.
Änderungen des Verfahrens
[i]Straffung des VerfahrensDie Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen muss das Verfahren der Überprüfung der Zulage nun bis zum Ende des zweiten auf die Ermittlung der Zulage folgenden Jahrs abgeschlossen haben und die Rückforderung muss innerhalb eines Jahrs nach Kenntnis der Rückforderungsgründe erfolgen. Dadurch wird schneller Rechtssicherheit erreicht. Die in § 10a Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG genannten Personen (z. B. Beamte oder Richter) müssen zukünftig bis zum Ende des Beitragsjahrs der elektronischen Datenübermittlung zustimmen. Der Betroffene kann im Rahmen des Festsetzungsverfahrens nach § 90 Abs. 4 EStG die Einwilligung nach § 90 Abs. 5 EStG n. F. nachholen. Darüber hinaus wurden diverse Fristen ...