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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 620

Keine Angst vor der mündlichen Verhandlung beim Finanzgericht

Hinweise zum Ablauf und Tipps für die Praxis

Dr. Sascha Bleschick

Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über den Ablauf der mündlichen Verhandlung vor dem FG, mit dem Ziel, insbesondere Berufsanfängern Berührungsängste vor solchen Terminen zu nehmen.

I. Besetzung des Gerichts

Der Rechtsstreit soll möglichst in einer mündlichen Verhandlung erledigt werden (§ 79 Abs. 1 Satz 1 FGO). Diese findet regelmäßig bei Gericht und vor dem Vollsenat (= drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter, § 5 Abs. 3 Satz 1 FGO), ausnahmsweise auch vor dem Einzelrichter (§ 6 FGO) oder dem konsentierten Berichterstatter (§ 79a Abs. 3 FGO), statt.

II. Eröffnung der mündlichen Verhandlung und Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten

Die übliche „Sitzordnung“ sieht es vor, dass die Klägerseite auf der – von ihrer Seite aus gesehen – rechten Seite des Sitzungssaals Platz nimmt. Für Rechtsanwälte erscheint das Tragen einer Robe nicht verpflichtend. Wenn die Richter dann (erstmals) den Sitzungssaal betreten, erheben sich die Beteiligten üblicherweise.

Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung, über die ein Protokoll geführt wird. Er ruft die Sache auf und stellt fest, welche Beteiligte erschienen sind. Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann g...