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BÜRO Nr. 8 vom Seite 2

Eine Reisekostenabrechnung durchführen

Ute Lomb; Fulda

Sobald ein Arbeitnehmer außerhalb seiner „normalen“ Arbeitsstätte tätig wird, spricht man von einer Geschäftsreise. Zu Geschäftsreisen zählen Kundenbesuche, Gespräche mit Lieferanten, Besprechungen an anderen Firmenstandorten, Fahrten zu Veranstaltungen, Tagungen, Seminaren, Messen usw. Auf diesen Reisen entstehen Kosten – für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung. Diese Kosten werden in einer Reisekostenabrechnung aufgelistet und dem Arbeitnehmer ausgezahlt. Wie Sie eine Reisekostenabrechnung strukturieren und welche Kosten erstattungsfähig sind, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Bestandteile einer Reisekostenabrechnung

Das Ziel einer Reisekostenabrechnung besteht darin, die Gesamtkosten einer Geschäftsreise festzuhalten. Ein Unternehmen kann somit alle Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der Geschäftsreise stehen, effektiv erfassen. Dazu müssen alle entstandenen Kosten in der Reisekostenabrechnung aufgeführt werden. Zu diesen Kosten gehören die Ausgaben, die der Mitarbeiter geleistet hat und solche, die das Unternehmen direkt trägt.

Zur Ermittlung der Reisekosten stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Gesetzliche Reisekostenpauschale: Hier werden die Fahrt- und Übernachtun...

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