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IWB 15/2017 S. 554

BMF | Änderungen steuerlicher Verordnungen

[i]Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl 2017 I S. 2360Neben mehreren anderen steuerlichen Verordnungen wurden die StAuskVO, die UStZustVO und die UStDV geändert.

Hinweis:

Eine verbindliche Auskunft kann demnach u. a. dann von allen Beteiligten nur gemeinsam beantragt werden, wenn sie sich auf die Begründung oder Beendigung umsatzsteuerlicher Organschaften bezieht, wonach sie auch für alle Beteiligten bindend ist. Hervorzuheben sind außerdem Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Neben z. B. der Präzisierung der Anforderungen an einen sogenannten „fünften Antrag“ für das Kalenderjahr sind u. a. auch Verschärfungen der formellen Anforderungen an Anträge von in der EU ansässigen Unternehmern vorgesehen. Zum einen sind die eingescannten Originale der Rechnungen und Einfuhrbelege nun ausdrücklich „vollständig“ einzureichen, was sich l...