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IWB Nr. 15 vom Seite 578

Abzugsfähigkeit finaler Verluste nach Unionsrecht

Dr. Alexander Linn und Benedikt Pignot

[i]BFH, Urteil vom 22.2.2017 - I R 2/15 NWB XAAAG-45098 Der BFH hatte die Fragen zu würdigen, ob die in den Vorjahren abgezogenen Verlustanteile aus einer Betriebsstätte nach Maßgabe des § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG (i. d. F. des StBereinG 1999) wegen der Anteilsveräußerung einer Beteiligung an einer deutschen KG mit ausländischer Betriebsstätte bei abkommensrechtlicher Freistellung eine einkommenserhöhende Hinzurechnung auslöst (sog. Nachversteuerung) und ob die für die Veräußerung des Kommanditanteils im Jahr 1999 an den Erwerber geleistete Entschädigungszahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig ist (sog. finaler Verlust). Nach Ansicht des BFH war die nochmalige Vorlage an den EuGH nicht geboten, weil bei der Thematik grenzüberschreitender Verluste nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Timac Agro kein Raum mehr für vernünftige Zweifel besteht. Die Antwort auf die grundsätzliche Frage, inwieweit die Freistellung bestimmter Auslandseinkünfte und der damit einhergehende nationale Besteuerungsverzicht andere Nachteile rechtfertigen kann, blieb der BFH hingegen schuldig.

Kernaussagen
  • Bei unklarer Rechtslage besteht kein Vertrauensschutz; der Steuerpflichtige muss stets mit einer (belastenden) Änderun...