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BFH 15.03.2017 I R 67/15, StuB 15/2017 S. 604

Körperschaftsteuer | Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG

(1) Ein Ertragszuschuss stellt eine verdeckte Einlage dar und führt zu einer Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos bei der Organgesellschaft nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG, die durch den sofortigen Rückfluss an den Organträger im Rahmen der organschaftlichen Gewinnabführung nicht wieder rückgängig gemacht wird. (2) Der Tatbestand der organschaftlichen Mehr- oder Minderabführung i. S. von § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG ist am Grundanliegen des Gesetzgebers auszurichten, die Einmalbesteuerung der ordentlichen Erträge beim Organträger sicherzustellen (Bestätigung des Senatsurteils vom - I R 65/11 NWB YAAAE-22191 (BStBl 2013 II S. 555 = Kurzinfo StuB 2012 S. 924 NWB DAAAE-24249). (3) Bei der Rückgewähr eines Ertragszuschusses über die organschaftliche Gewinnabführung besteht ein aus dem Rechtsinstitut der Organschaft abzuleitender Grund dafür vor, von einer organschaftlichen...BStBl 2013 I S. 921