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BFH 30.03.2017 IV R 9/15, StuB 15/2017 S. 602

Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos aufgrund der Auflösung einer KG

(1) Ein Veräußerungsgewinn aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos in Folge der Auflösung einer KG ist auch im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG (nunmehr § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG) erst in dem Zeitpunkt realisiert, in dem feststeht, dass das negative Kapitalkonto nicht mehr durch Gewinne oder Einlageforderungen aufgefüllt werden kann. (2) Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, wenn die zu berichtigende Feststellung nicht entscheidungserheblich war (Bezug: § 15a, § 16, § 52 Abs. 24 Satz 3, § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG; § 15a, § 31 Abs. 10 BerlinFG; § 107 FGO).

Praxishinweise

Zur vom Leitsatz (1) erfassten Problematik hat der IV. Senat am mehrere insoweit inhaltsgleiche Urteile getroffen. Davon wurden die Urteile IV R 3/15 und IV R 4/15 vom NWB GAAAG-47386 (Kurzinfo StuB 2017 S. 524 NWB MAAAG-49422) bereits unlängst am