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BAG 22.03.2017 5 AZR 666/15, NWB 32/2017 S. 2408

Arbeitsrecht | Mindestlohn – Anrechnung einer Treueprämie

Eine Treueprämie, die der Arbeitgeber für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde an den Arbeitnehmer zahlt, ist mindestlohnwirksam.

Anmerkung:

Die Parteien streiten über die Erfüllung des entsenderechtlichen Mindestlohnanspruchs durch Zahlung einer Treueprämie. Das streitgegenständliche Arbeitsverhältnis unterliegt der nach § 7 AEntG erlassenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft, [i]Zur Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohnanspruch Hartmann, NWB 20/2017 S. 1516die bestimmt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestbedingungen) vom auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, die unter seinen Geltungsbereich fallen, Anwendung finden. ...