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Gewerbesteuer | Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft
Bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel ist der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln. Dies hat nach dem zur Folge, dass nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen sind.
Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IV R 8/17 anhängig.