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BFH 16.05.2017 VII R 25/16, NWB 32/2017 S. 2406

Abgabenordnung | Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Nach dem ist der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhoben hat, so dass diese zur Tabelle festgestellt worden sind.