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BFH 17.05.2017 V R 52/15, NWB 32/2017 S. 2406

Abgabenordnung | Traditionelle Freimaurerloge ist nicht gemeinnützig

Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nach dem nicht gemeinnützig.

Anmerkung:

Die Entscheidung ist zu einer traditionellen Freimaurerloge ergangen. Das Urteil des BFH könnte sich aber auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z. B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.