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NWB Nr. 32 vom Seite 2411

Kassensicherungsverordnung

[i] KassenSichV Der Bundesrat hat am die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (KassensicherungsverordnungKassenSichV) beschlossen. [i]Hülshoff/Wied, NWB 28/2017 S. 2094 Diese präzisiert, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen (s. NWB 18/2017 S. 1347; Geuenich, NWB 11/2017 S. 786).