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BayObLG Beschluss v. - 3Z BR 58/95

Gesetze: FGG § 159, FGG § 142, BeurkG § 3 Abs. 1 Nr. 5

Keine Löschung einer Eintragung in einem Vereinsregister wegen zu Unrecht eingetragener Vorstandsmitglieder nach vorhergehender Behebung eines Mangels

Leitsatz

Die Löschung einer Eintragung im Vereinsregister ist nicht mehr zulässig, wenn ein Mangel, der die Löschung gerechtfertigt hätte, beseitigt worden ist und somit nicht mehr besteht.

Fundstelle(n):
NAAAG-51859

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