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STFAN Nr. 8 vom Seite 15

Steuerlehre in NRW – Abgabenordnung

Heiko Schulz, Ass. jur.; Bremen

Nachdem wir in STFAN 7/2017 S. 13 ff. KIEHL JAAAG-48720 für die Winterprüfungen 2017 die Prüfungswahrscheinlichkeit der einzelnen Prüfungspunkte für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer dargestellt haben, geht es vorliegend um die Abgabenordnung. Auch hier haben wir wieder die letzten zehn Klausuren (ab Sommer 2012 bis einschließlich Winter 2016) ausgewertet. Im Durchschnitt waren für die Abgabenordnung als Bestandteil der Steuerlehreklausur 11,80 Punkte zu erreichen. Auf den Seiten 23 ff. finden Sie ein dazu passendes Wissenstraining.


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Themengebiet
Prüfungshäufigkeit
Details
Festsetzungsverjährung
80,00 %

2,0–6,0 P.
Prüfung der Festsetzungsfrist
Fristberechnung (Beginn, Dauer und Ende)
Nennung der Rechtsgrundlagen

Im Normalfall:
Beginn: § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO
Dauer: § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO
Ende: ergibt sich aus Beginn und Dauer.

Lesetipp: „Festsetzungsfrist“ von Mario Ehrensberger in STFAN 12/2016 S. 10 KIEHL XAAAF-87455
Vorbehalt der Nachprüfung
50,00 %

3,0–5,0 P.
Erkennen, dass die Abgabe der Umsatzsteuererklärung gem. § 168 Satz 1 AO zu einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung führt (Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich).

Erkennen, dass (solange der Vorbehalt wirksam ist) die Steuerfestsetzung gem. § 164 Abs. 2 Satz 1 AO aufgehoben oder geändert werden kan...




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