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RENO Nr. 8 vom Seite 28

Das gerichtliche Mahnverfahren, Teil 2

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Im ersten Teil der Reihe (siehe RENO 7/2017 S. 22) haben wir beschrieben, wie das amtliche Formular, welches per EGVP an das Mahngericht übermittelt wird, auszufüllen ist. In diesem Teil der Reihe zeigen wir Beispiele für die alternative Übersendungsmöglichkeit: das Barcode-Verfahren.

Das Barcode-Verfahren

Eine alternative Antragsmöglichkeit ist das Barcode-Verfahren, das sowohl von Rechtsanwälten als auch von allen anderen Antragstellern genutzt werden kann. Hierbei wird der Antrag über www.online-mahnantrag.de erfasst, auf Papier gedruckt, unterschrieben und per Post versandt.

Auf der Startseite wählen Sie zunächst das Bundesland aus, in dem Sie den Mahnbescheidsantrag stellen wollen (s. Abb. 1).

Beim Barcode-Verfahren benötigt der Antragsteller lediglich einen Internetzugang – um den Online-Mahnantrag aufrufen zu können – und einen Drucker, um den Antrag anschließend auf weißem Papier ausdrucken zu können. Es werden keine zusätzlichen und insbesondere kostenauslösenden weiteren Hilfsmittel wie etwa eine besondere Hard- oder Software oder eine Signaturkarte (wie beim EGVP-Verfahren) benötigt.

Durch das Ausfüllen des Formulars am PC werden keine Daten gespeichert. Verlässt man die In...

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