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RENO Nr. 7 vom Seite 22

Das gerichtliche Mahnverfahren, Teil 1

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Für das gerichtliche Mahnverfahren herrscht Formularzwang. Allerdings ist es mit „mal eben ausfüllen“ nicht getan. In der in dieser Ausgabe startenden Reihe zum Mahnverfahren möchten wir Ihnen einen grundlegenden Überblick über den Ablauf des Verfahrens geben und aufzeigen, wie das Formular richtig ausgefüllt wird. Die Formularvordrucke wurden zum Teil der Seite www.mahngerichte.de entnommen. Wir danken der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren für die Genehmigung der Nutzung und Wiedergabe der Musterbeispiele.

Grundlagen

Das Mahnverfahren ist in den §§ 688 ff. ZPO geregelt. Zweck des Mahnverfahrens ist es, einen Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, zu erlangen. Die beteiligten Parteien werden in einem Mahnverfahren „Antragsteller“ und „Antragsgegner“ genannt. In einem Mahnverfahren kann nur der Anspruch, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, geltend gemacht werden.

Beispiel

Firma A hat Heizöl an B geliefert und in Höhe von 3.500 € in Rechnung gestellt. B zahlt nicht.

Gegenüber einem Klageverfahren ist das Mahnverfahren

  • einfacher – weil „nur“ ein Formular ausgefüllt werden muss

  • schneller – es findet keine münd...

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