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RENO Nr. 8 vom Seite 16

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Beschaffenheit eines Autos

Die beklagte Privatperson verkauft der klagenden Autohändlerin einen gebrauchten Pkw. Laut Kaufvertragsurkunde ist das Fahrzeug unfallfrei, hat keine Nachlackierungen, sondern lediglich eine kleine Beschädigung an der Tür. Im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei war. Die Klägerin erklärt den Rücktritt, die Beklagte beruft sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss. Das OLG Hamm gibt jedoch der Klägerin Recht, auch wenn die Beklagte ein Verbraucher ist. Der Vertragsrücktritt setzt keine vergeblich gesetzte Frist zur Nacherfüllung (§ 323 BGB) voraus. Die Klägerin kannte den Mangel – auch fahrlässig – nicht. Auch ein Händler ist nicht verpflichtet, das zu erwerbende Fahrzeug gründlich auf Unfallschäden zu untersuchen, da er sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen darf. Die Klägerin kann von dem Vertrag zurücktreten und die wechselseitigen Leistungen zurückverlangen.

Leitsatz: Zu den Rücktrittsvoraussetzungen beim Verkauf eines verunfall...

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