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RENO Nr. 8 vom Seite 8

Streifzug durch das Sozialrecht – Teil 2

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

Zurzeit befindet sich die Familie Brecht auf einen Streifzug durch das Sozialrecht. Nachdem sie die ersten beiden Bücher des SGB bereits durchquert haben, werfen Bert, Babette, Britta und Benjamin in diesem Beitrag einen Blick auf die Regelungen zur Arbeitsförderung sowie zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung.

SGB III bis SGB VII

Einleitung

Die Eheleute Bert und Babette Brecht mit ihren Kindern Britta (17) und Benjamin (6) sammelten im vergangenen Beitrag (RENO 7/17 S. 6) erste Erfahrungen im Sozialrecht. Sie erfuhren dabei auch, wer Anspruch auf Sozialhilfe hat. Nun durchstreift die vierköpfige Familie die weiteren Bücher des SGB.

Arbeitsförderung – SGB III

Das 3. Buch des SGB beschäftigt sich mit der Arbeitsförderung, durch die dem Entstehen einer Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden soll (§ 1 SGB III). Es dient als Grundlage für die Arbeit der Agentur für Arbeit. Welche Aufgaben Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit dabei übernehmen, regelt § 2 SGB III.

Beispiel

Bert Brecht ist arbeitslos. Zur Beendigung dieser Arbeitslosigkeit ist er gem. § 2 SGB III verpflichtet, eigenverantwortlich nach einer neuen Beschäftigung zu suchen, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme ...

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