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BBK Nr. 15 vom

Wirtschaftliches Eigentum bei Sale-and-lease-back-Verträgen

Rüdiger Happe

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]BFH, Urteil vom 13.10.2016 - IV R 33/13 NWB NAAAG-37078Nach dem kommt wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand nicht in Betracht, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber ein Andienungsrecht eingeräumt ist.

Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:


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Fallgruppe 1:
Der Leasinggegenstand ist speziell auf die Verhältnisse des Leasingnehmers zugeschnitten (Spezialleasing)
Der Leasingnehmer hat ein Optionsrecht
Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer
Der Leasingnehmer hat kein Optionsrecht
Fallgruppe 2:
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ist kürzer als die Grundmietzeit
und dem Leasinggeber wird ein Andienungsrecht eingeräumt
Leasinggegenstand ist dem Eigentümer (Leasinggeber) zuzurechnen
anderenfalls
Leasinggegenstand ist dem Leasingnehmer zuzurechnen
Fallgruppe 3:
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ist länger als die Grundmietzeit
und der Leasingnehmer kann den Leasinggeber für die verbleibende Nutzungsdauer von der Einwirkung auf den Leasinggegenstand z. ...