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Einführung der Digitalen Lohnschnittstelle
Verpflichtende Anwendung ab 1.1.2018
[i]Hilbert, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – einheitliche Digitale LohnSchnittstelle (DLS), NWB 46/2015 S. 3377 NWB MAAAF-07207 Bereits 2011 veröffentlichte die Finanzverwaltung eine „Empfehlung zur Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung“. Durch das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ vom ist die seit 2011 bestehende Empfehlung der Finanzbehörden zur Pflicht geworden. Ab dem müssen die Lohnabrechnungssysteme der Unternehmen zur amtlich vorgeschriebenen einheitlichen Übergabe der im Lohnkonto aufgezeichneten Daten über die sog. Digitale Lohnschnittstelle (DLS) verfügen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Gesetzliche Grundlagen
[i]Böhle, Standardisierung der Anforderungen für den Datenzugriff, BBK 8/2016 S. 380 NWB EAAAF-70670 Bereits seit dem kann die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen die Buchführung der Unternehmen, die mithilfe von Datenverarbeitungsanlagen erstellt wurden, im Wege des Datenzugriffs prüfen. Für den Betriebsprüfer des Finanzamts bestehen drei Möglichkeiten, auf die gespeicherten Daten des zu prüfenden Unternehmens zuzugreifen:
unmittelbarer Datenzugriff (Z1),
mittelbarer Datenzugriff (Z2) und
Datenträgerüberlassung (Z3).
Die Wahl des Zugriffs liegt im Ermessen des Prüfers, er kann auc...