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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 2554/13

Gesetze: EStG § 45a Abs. 3, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, AEUV Art. 63

Verstößt das Erfordernis zur Vorlage einer Steuerbescheinigung eines inländischen Finanzdienstleistungsinstituts für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Leitsatz

  1. Die Vorlage einer Steuerbescheinigung ist materiell rechtliche Voraussetzung für die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Kapitalertragsteuer.

  2. Die Regelungen der §§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, 45a Abs. 3 EStG wonach zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer eine von einem inländischen Kreditinstitut oder einem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellte Steuerbescheinigung vorliegen muss, verstößt nicht gegen die europarechtlich garantierten Grundfreiheiten (Kapitalverkehrsfreiheit), weil vorliegend jedenfalls der Rechtfertigungsgrund der Wirksamkeit der Steueraufsicht eingreift.

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1878 Nr. 33
ErbStB 2017 S. 305 Nr. 10
JAAAG-51736

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