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BFH 15.03.2017 III R 32/15, NWB 31/2017 S. 2321

Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern

Nach dem obliegt die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit – auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung – allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten, nicht jedoch den Familienkassen. Erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gem. § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten und Kindergeld beanspruchen.

Anmerkung:

Die Vorinstanz hatte die Frage verneint, ob das Freizügigkeitsrecht eines Unionsbürgers im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch ohne Weiteres unterstellt werden muss, solange nicht die zuständige Ausländerbehörde das Nichtbestehen dieses Rechts ausdrücklich...