Zolltarifliche Einreihung von Wirbelsäulenfixationssystemen
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Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom dahin auszulegen, dass Wirbelsäulenfixationssysteme der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Unterposition 9021 90 90 einzureihen sind?
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAG-51239