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BMF | Finale Liste für den ersten Informationsaustausch
Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum bekannt gegeben (). Danach wird das BZSt die meldepflichtigen Finanzinformationen mit den zuständigen Behörden von 50 Staaten und Gebieten austauschen.