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FG Baden-Württemberg | Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen im Inland
(1) Gegen ein ausländisches Beitreibungsersuchen besteht kein inländischer Rechtsschutz. (2) Der Antrag auf Aussetzung eines Beitreibungsersuchens ist rechtschutzgewährend dahingehend auszulegen, dass die Aussetzung der Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung begehrt wird. (3) Die Rechtsmäßigkeit der angefochtenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist ernstlich zweifelhaft, wenn dem Vollstreckungsschuldner Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Die Restschuldbefreiung wirkt auch gegen ausländische Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Forderung um einen aus einer Steuerhinterziehung entstandenen Anspruch handelt und keine rechtskräftige Verurteilung des Antragstellers vorliegt.
Der [i]Steueranspruch ist immer dann Insolvenzforderung, wenn er vor Eröffnung des Verfahrens begründet wurdeAst., ei...