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EuGH  - C-264/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 25 Abs 7 Nr 1a, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, RL 2006/112/EG Art 316 Abs 1 Buchst b, RL 2006/112/EG Art 314, RL 2006/112/EG Art 322 Buchst b

Rechtsfrage

1. Ist Art. 316 Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (im Folgenden: MwStSystRL) dahingehend auszulegen, dass steuerpflichtige Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung auch auf die Lieferung von Kunstgegenständen anwenden können, die ihnen vom Urheber oder von dessen Rechtsnachfolger, bei denen es sich nicht um Personen i.S.v. Art. 314 MwStSystRL handelt, innergemeinschaftlich geliefert wurden?

2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Erfordert es Art. 322 Buchst. b MwStSystRL dem Wiederkäufer das Recht auf Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb der Kunstgegenstände zu versagen, auch wenn es keine nationale Vorschrift gibt, die eine entsprechende Regelung enthält?

Differenzbesteuerung; Innergemeinschaftliche Lieferung; Kunstgegenstand; Lieferung; Mehrwertsteuer; Rechtsnachfolger; Umsatzsteuer; Urheber; Wiederverkäufer

Fundstelle(n):
EAAAG-50971

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