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EuGH  - C-159/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 167, RL 2006/112/EG Art 168, RL 2006/112/EG Art 169, RL 2006/112/EG Art 179, RL 2006/112/EG Art 213 Abs 1, RL 2006/112/EG Art 214 Abs 1 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 273

Rechtsfrage

Sind die Art. 167, 168, 169 und 179 sowie Art. 213 Abs. 1, Art. 214 Abs. 1 Buchst. a und Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einen Steuerpflichtigen, dessen mehrwertsteuerliche Registrierung gelöscht wurde, verpflichtet, Mehrwertsteuer an den Staat abzuführen, die er in dem Zeitraum vereinnahmt hat, in dem seine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gelöscht war, ihm aber nicht das Recht zuerkennt, die Mehrwertsteuer auf in diesem Zeitraum getätigte Erwerbe als Vorsteuer abzuziehen?

Identifikationsnummer; Löschung; Mehrwertsteuer; Registrierung; Vereinnahmung; Vorsteuerabzug

Fundstelle(n):
DAAAG-50967

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