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Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten
Eine erfolgreich bestandene Wissensprüfung führt nur dann zur Anerkennung einer freiberufsähnlichen Tätigkeit, wenn sie den Rückschluss auf den Kenntnisstand des Stpfl. in früheren Jahren zulässt; ob insoweit Zweifel bestehen, hat die Tatsacheninstanz unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Im Urteilsfall arbeitet ein gelernter Industriekaufmann mit Realschulabschluss als Controller und hält seine Tätigkeit für mit der eines beratenden Betriebswirts vergleichbar. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt derjenige den Beruf des beratenden Betriebswirts i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus, der nach einem entsprechenden Studium oder einem vergleichbaren Selbststudium, verbunden mit praktischer Erfahrung, mit den hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaft – und n...