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Kurzfristige Beschäftigung: Kostengünstig Arbeitsspitzen abfangen
Wer z. B. in den Sommermonaten nur für kurze Zeit Bedarf an Mitarbeitern hat, sollte prüfen, ob er kurzfristige Minijobs bzw. Beschäftigungen nutzen kann. Werden Mitarbeiter nicht mehr als 3 Monate (bei 5 Tagen/Woche) bzw. 70 Tage (< 5 Tage/Woche) beschäftigt, fallen wenig Abgaben und Steuern an. Wichtig: Die Zeiten mehrerer Arbeitsverhältnisse werden addiert. Alles zum Thema unter http://go.nwb.de/mkc7u.