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Track 28 | Stiftungen: Keine Nachversteuerung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Nach einem aktuellen Urteil des FG Münster löst die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG finde keine analoge Anwendung. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils sei in § 34a Abs. 7 EStG dahingehend geregelt, dass der Rechtsnachfolger den nachversteuerungspflichtigen Betrag fortzuführen habe.
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs, der für die Besteuerung von Personengesellschaften zuständig ist, muss klären: Führt die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung zu einer Nachversteuerung von thesaurierten Gewinnen, die in der Vergangenheit begünstigt besteuert wurden? Das Finanzgericht Münster hat dies in erster Instanz verneint und damit einem Stifter Recht gegeben.
Der Kläger hielt Anteile an einer GmbH & Co. KG. In der Vergangenheit hatte er für nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Anspruch genommen. Im Streitjahr übertrug er seine Anteile auf eine neu gegründete Stiftung. Das Finanzamt nahm eine Nachversteuerung der Gewinne vor, die begünstigt besteuert worden waren. Mit der Begründung, die Übertragung auf eine Stiftung sei gle...