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Unzulässige Kontogebühren für Bausparverträge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAG-50157 Der BGH hatte bereits im Jahre 2011 entschieden, dass Banken für Darlehen keine Kontogebühr berechnen dürfen, da sie das Konto vorwiegend im eigenen Interesse führen und somit keine Dienstleistung für den Kunden erbringen ( NWB SAAAD-86670). Die Bausparkassen haben eine Bedeutung dieser Rechtsprechung für Bauspardarlehensverträge wegen der Besonderheiten des Bausparsystems verneint. Nun hat der BGH in seiner jüngsten Entscheidung die Unwirksamkeit von Kontogebühren auch für Bausparkassen bestätigt (). So steht jetzt fest, dass Bausparkassen für Bauspardarlehen ebenso wenig eine Kontogebühr in der Darlehensphase berechnen dürfen wie die Banken.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die Entscheidung des BGH
[i]BGH: Preisnebenabrede benachteiligt die Bausparkunden unangemessenDie im aktuellen Fall beanstandeten Klauseln über die Kontogebühr in der Darlehensphase halten nach Auffassung des BGH einer Inhaltskontrolle nicht stand. Vielmehr weichen sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab und benachteiligen die Bausparkunden unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die verwendeten Klauseln seien mit dem gesetzlichen...