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NWB direkt Nr. 30 vom Seite 804

Rechtsformwechsel einer gewerblichen GbR in eine GmbH & Co. KG

Michael Bisle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAG-50159 In der Praxis können die Gründe für einen angestrebten Rechtsformwechsel einer gewerblichen GbR in eine GmbH & Co. KG unterschiedlicher Art sein. Denkbar sind zum einen zivilrechtliche Motive, nämlich insbesondere die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter für die Zukunft auszuschließen. Zum anderen können aber auch steuerliche Gründe für einen solchen Rechtsformwechsel sprechen, insbesondere wenn eine Betriebsaufspaltung besteht und wegen des Wegfalls der sachlichen und/oder personellen Verflechtung die (steuerliche) Betriebsaufgabe und damit die vollständige Realisierung der stillen Reserven droht.

Ausführlicher Beitrag s. .

Identitätswahrender Rechtsformwechsel

[i]Zwei GestaltungsvariantenMit dem sog. identitätswahrenden Rechtsformwechsel sowie der Einbringung der Anteile der GbR in eine bereits bestehende GmbH & Co. KG gegen Gewährung bzw. Aufstockung von Gesellschaftsanteilen stehen zwei Gestaltungsvarianten zur Verfügung. Dabei dürfte in der Praxis der identitätswahrende Rechtsformwechsel die regelmäßig vorzugswürdige Gestaltungsvariante sein, da er kostengünstig und einfach zu handhaben ist und zudem steuerlich ein „Nullum“ ist und som...