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Berufsrecht | Anwaltliche Honorarforderung bei Mandatierung durch GmbH-Geschäftsführer
Erteilt der Geschäftsführer einer GmbH einem Rechtsanwalt im eigenen Namen ein Mandat, steht Letzterem nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag selbst dann kein Honoraranspruch gegen die GmbH zu, wenn er mit seiner (Beratungs-) Tätigkeit zugleich auch ein Geschäft der GmbH besorgt, wenn die Entgeltfrage durch den Anwaltsvertrag mit dem Geschäftsführer umfassend und abschließend geregelt ist.
Da nach dem RVG grds. der Auftraggeber als Vergütungsschuldner bestimmt wird, solange die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, bestand der Anwaltsvertrag damit im Streitfall allein zwischen dem Geschäftsführer der GmbH und dem Anwalt; zwar könnten im Zuge dieses Mandats bei anwaltlichen Pflichtverletzungen Schutzwirkungen auch zugunsten der GmbH bestehen; diese ...