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BMF 04.07.2017 IV C 5 - S 2332/09/10005, NWB 30/2017 S. 2245

Lohnsteuer | Arbeitgeberleistungen bei Deutschkursen für Flüchtlinge

Mit Schreiben vom führt das BMF aus, dass bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen sind, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt. Arbeitslohn kann bei solchen Bildungsmaßnahmen nur dann vorliegen, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen.