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Einkommensteuer | Pflicht zur Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung
Mit Urteil vom hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass das Finanzamt es im Hinblick auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz aus § 5b Abs. 1 EStG zurecht abgelehnt hat, im Rahmen der Härtefallregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 150 Abs. 8 AO auf die Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung zu verzichten.
Die Klägerin war eine GmbH, deren Gegenstand die Herstellung und der Vertrieb von sicherungstechnischen Einrichtungen aller Art ist. Mit ihrer Klage wandte sich die GmbH gegen die Festsetzung eines Zwangsgelds aufgrund der unterlassenen Übermittlung der E-Bilanz. Die Klägerin begehrte im Hinblick auf die der Zwangsgeldfestsetzung zugrunde liegende Aufforderung zur Übermittlung der E-Bilanz unter Berufung auf die Härtefallregelung, die Daten der E-Bilanz nicht im Wege der Datenfer...