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BFH 10.05.2017 II R 16/14, NWB 30/2017 S. 2246

Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage

Bei dem Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage gehört eine Entschädigungszahlung, die der Käufer an den Verkäufer für An- und Durchschneidungen und ggf. notwendige Baulasten und Dienstbarkeiten auf anderen Grundstücken des Verkäufers zahlt, nach dem nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

Anmerkung:

Die Klägerin kaufte vom Land ein Grundstück zur Errichtung einer Windkraftanlage und bezahlte 11.550 € als Grundstückskaufpreis und 454.500 € (durch Sachverständigengutachten ermittelt) als Entschädigung „für An- und Durchschneidung und ggf. notwendiger Baulasten und Dienstbarkeiten“ für die Windkraftanlage. Davon entfielen 360.700 € auf betroffene andere Grundstücke des Landes. Der BFH hat entschieden, dass dieser Betrag nicht zur Beme...