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NWB Nr. 30 vom Seite 2240

USt: Anforderungen an die Sportbefreiung

Matthias Trinks

Der EuGH fügt der Dogmatik zu den Steuerbefreiungen einen weiteren Baustein hinzu. Für Leistungen im Zusammenhang mit Sport(-veranstaltungen) bleibt die Rechtslage in Deutschland allerdings weiterhin diffus.

Streitig ist im vorliegenden Fall (, London Borough of Ealing NWB XAAAG-50165) die Anwendung der Sportbefreiung, insbesondere inwieweit die Mitgliedstaaten weitere Voraussetzungen neben dem eigentlichen Gesetzestatbestand aufstellen dürfen. Kläger im Ausgangsstreit ist der Londoner Stadtbezirk Ealing. Insoweit handelt es sich um eine lokale Gebietskörperschaft, die mehrere Sportanlagen, wie z. B. Sporthallen und Schwimmbäder, betreibt. Dabei wurde der Bezirk unstreitig zwar ohne Gewinnstreben, aber unternehmerisch und nicht nur hoheitlich tätig. Für die Besteuerung der Eintrittsgelder zu den Anlagen berief sich der Bezirk auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL. Demgegenüber berief sich die zuständige Steuerbehörde in England auf die besondere Ermächtigung nach Art. 133 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 MwStSystRL. Danach kann in bestimmten Fällen von der Steuerbefreiung abgesehen werden, wenn sie von Einrichtungen des öf...